AUSLEGUNG

1.1 In diesen Bedingungen bedeutet: ‚Käufer‘: die Person, die Waren vom Verkäufer kauft; ‚Bedingungen‘ bezeichnet die Standardverkaufsbedingungen, die in diesem Dokument festgelegt sind und (sofern der Kontext nichts anderes erfordert) alle besonderen schriftlich vereinbarten Bedingungen zwischen Käufer und Verkäufer umfassen; ‚Vertrag‘ bezeichnet den Vertrag über den Kauf und Verkauf der Waren zwischen Käufer und Verkäufer; ‚Waren‘ bezeichnet die Waren (einschließlich etwaiger Teillieferungen oder Teile von ihnen), die der Verkäufer gemäß einem Vertrag liefern soll, und umfasst jegliche Computersoftware und jegliche Konfigurationsarbeiten, die vor der Lieferung an den Waren durchgeführt wurden; ‚Geistiges Eigentum‘ umfasst Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, einschließlich Patente, eingetragene Marken, eingetragene Designs, Gebrauchsmuster, Urheberrechte (einschließlich Rechte an Computersoftware), Datenbankrechte, Anträge auf Erteilung von Rechten auf die vorgenannten, nicht eingetragene Marken, Designrechte, Rechte am Erscheinungsbild, das Erscheinungsbild, das Know-how, Rechte zur Verhinderung von Verwechslungsgefahr oder unlauterem Wettbewerb und Urheberrechte, moralische Rechte, Datenbankrechte, topografische Rechte sowie alle anderen Rechte an einer Erfindung, Entdeckung oder einem Verfahren, jeweils in den Niederlanden und allen anderen Ländern der Welt, unabhängig davon, ob sie eingetragen oder nicht eingetragen sind, sowie sämtliche Verlängerungen und Erweiterungen; ‚Verlust‘ bezeichnet jeglichen mittelbaren oder Folgeschaden oder jeglichen (direkten oder indirekten) wirtschaftlichen Verlust, entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Datenverlust und/oder -korruption, Vertragsverlust, Erschöpfung von Goodwill oder ähnliche Verluste; ‚Bestellung‘ bezeichnet eine Bestellung von Waren, die vom Käufer beim Verkäufer eingereicht wird und vom Verkäufer angenommen wird; ‚Verkäufer‘ bezeichnet entweder Qualified Remarketing (eingetragen in den Niederlanden unter der Nummer 70857091) und ‚Schriftform‘ umfasst Fax, E-Mail und vergleichbare Kommunikationsmittel (und ’schriftlich‘ ist entsprechend auszulegen).
1.2 Jeder Verweis in diesen Bedingungen auf eine Bestimmung eines Gesetzes ist als Verweis auf diese Bestimmung in der zum jeweiligen Zeitpunkt geänderten, neugefassten oder erweiterten Fassung auszulegen.
1.3 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Bequemlichkeit und beeinflussen nicht deren Auslegung.
1.4 Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, beinhalten Wörter im Singular auch den Plural und umgekehrt, und Wörter, die ein bestimmtes Geschlecht bezeichnen, umfassen alle Geschlechter, und Wörter, die Personen bezeichnen, umfassen natürliche Personen, juristische Personen, nicht rechtsfähige Vereinigungen und Personengesellschaften.
1.5 Alle nach dem Wort ‚einschließlich‘ folgenden Aufzählungen oder Beispiele sind ohne Einschränkung der Allgemeinheit der vorangehenden Worte auszulegen.
1.6 Bei einem Widerspruch zwischen diesen Bedingungen und einer Bestellung haben die Bedingungen der Bestellung Vorrang, jedoch nur insoweit, als eine Bestimmung eindeutig und ausdrücklich abweichende Bedingungen festlegt.

GRUNDLAGEN DES VERKAUFS

2.1 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die Waren vom Verkäufer zu kaufen, und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, die Waren unter den Bedingungen und vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Bedingungen an den Käufer zu verkaufen.
2.2 Durch die Aufgabe einer Bestellung beim Verkäufer oder die Annahme des Angebots des Verkäufers erklärt sich der Käufer damit einverstanden, mit dem Verkäufer gemäß den in diesen Bedingungen festgelegten Bedingungen und Konditionen zu handeln, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, Konditionen, Garantien oder Zusicherungen (einschließlich der Bedingungen, auf denen der Käufer das Angebot akzeptiert oder die unter irgendeinem Kaufauftrag, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument gelten). Diese Bedingungen gelten für jeden Vertrag und sind in diesen einbezogen.
2.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zwischen den bevollmächtigten Vertretern des Käufers und des Verkäufers vereinbart werden.
2.4 Die Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, Erklärungen über die Waren abzugeben, es sei denn, der Verkäufer bestätigt dies schriftlich.
2.5 Mit dem Abschluss eines Vertrags bestätigt der Käufer, dass er sich nicht auf andere als betrügerische Falschdarstellungen beruhende Darstellungen verlässt (und verzichtet bedingungslos auf jegliches Recht, Schadenersatz zu verlangen und/oder den Vertrag aus solchen Gründen zu kündigen), die nicht in diesen Bedingungen enthalten sind oder die nicht anderweitig schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurden.
2.6 Jeder vom Verkäufer oder seinen Mitarbeitern oder Vertretern dem Käufer oder seinen Mitarbeitern oder Vertretern gegebene Rat oder Empfehlung hinsichtlich Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren, der nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigt wird, erfolgt auf eigenes Risiko des Käufers, und daher haftet der Verkäufer nicht für solche Ratschläge oder Empfehlungen, die nicht schriftlich bestätigt wurden.
2.7 Jeglicher typografischer, sachlicher oder sonstiger Fehler oder Auslassung in Werbematerialien, Angeboten, Preislisten, Annahmen von Angeboten, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder Informationen des Verkäufers unterliegt einer Korrektur ohne jegliche Haftung des Verkäufers.
2.8 Unbeschadet der Anwendung von Klausel 2.7 ist der Verkäufer berechtigt, jeden Fehler in einem Angebot, das per elektronischer Kommunikation an den Käufer von einem Vertreter des Verkäufers übermittelt wurde, zu korrigieren, ohne dass der Verkäufer dafür haftbar ist. Der Käufer erkennt hiermit an, dass aufgrund der Informalität und Einfachheit der elektronischen Kommunikation Fehler leichter auftreten können als bei anderen Kommunikationsmitteln, dass solche Fehler jedoch vom Verkäufer ohne Haftung oder Verpflichtung des Verkäufers, gemäß solchen irrtümlichen Bedingungen zu verkaufen, korrigiert werden können.
2.9 Wenn der Verkäufer einen Fehler im Preis der vom Käufer bestellten Waren feststellt, kann der Verkäufer den Käufer so bald wie möglich über diesen Fehler informieren und dem Käufer die Möglichkeit geben, die Bestellung zum korrekten Preis zu bestätigen oder die Bestellung zu stornieren. Wenn der Verkäufer den Käufer nicht erreichen kann, stimmt der Käufer zu, dass der Verkäufer die Bestellung als storniert behandeln darf. Wenn die Bestellung zu einem Zeitpunkt storniert wird, nachdem die Bestellung zum falschen Preis bezahlt wurde, wird der Verkäufer dem Käufer so bald wie möglich eine volle Rückerstattung gewähren.
2.10 Es liegt in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass die von Qualified Remarketing B.V. gekauften Geräte aus der EU stammen und zum Verkauf innerhalb der EU geeignet sind. Qualified Remarketing ist nicht verantwortlich für Verluste oder Forderungen gegenüber dem Kunden durch dessen Kunden oder den Originalgerätehersteller. Durch die Aufgabe einer Bestellung bei Qualified Remarketing B.V. akzeptieren Sie diese Bedingungen.

BESTELLUNGEN UND SPEZIFIKATIONEN

3.1 Jede Bestellung oder Annahme eines schriftlichen Angebots für Waren durch den Käufer gilt als Angebot des Käufers zum Kauf der Waren unter diesen Bedingungen, das für den Käufer verbindlich ist. Keine vom Käufer eingereichte Bestellung oder Annahme eines schriftlichen Angebots wird als vom Verkäufer angenommen betrachtet, es sei denn, dies wird schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers bestätigt.
3.2 Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bedingungen einer Bestellung (einschließlich etwaiger anwendbarer Spezifikationen, die vom Käufer vorgelegt wurden) sicherzustellen und dem Verkäufer rechtzeitig alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Waren zur Verfügung zu stellen, um dem Verkäufer die Durchführung des Vertrags gemäß diesen Bedingungen zu ermöglichen.
3.3 Die Menge, der Preis, die Lieferdetails, die Qualität und die Beschreibung sowie etwaige Spezifikationen für die Waren entsprechen denen in der Bestellung (sofern vom Verkäufer akzeptiert).
3.4 Alle Muster, Zeichnungen, beschreibenden Unterlagen, Spezifikationen und Werbematerialien, die vom Verkäufer herausgegeben werden, und alle Beschreibungen oder Abbildungen in Katalogen, Broschüren oder Websites des Verkäufers werden ausschließlich zum Zweck einer ungefähren Vorstellung der in ihnen beschriebenen Waren herausgegeben oder veröffentlicht. Sie sind kein Bestandteil des Vertrags, und es handelt sich nicht um einen Verkauf anhand eines Musters.
3.5 Ein Angebot gilt für einen Zeitraum von 2 Tagen oder für den vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung angegebenen kürzeren Zeitraum, sofern der Verkäufer es nicht zuvor zurückgezogen hat.
3.6 Wenn die Waren gemäß einer vom Käufer vorgelegten oder angeforderten Spezifikation vom Verkäufer hergestellt, gebaut oder einem Prozess unterzogen werden oder auf Anweisung oder auf Anweisung des Käufers in die EWR importiert werden oder die Waren auf Anfrage des Käufers mit einer Handelsmarke gekennzeichnet werden sollen, hat der Käufer den Verkäufer in vollem Umfang freizustellen und schadlos zu halten und auf Anforderung gegen jegliche von Dritten geltend gemachten Ansprüche in Bezug auf die Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum zu entschädigen, die sich daraus ergeben; (b) alle Schäden, Kosten (einschließlich Anwaltskosten) und Ausgaben, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit oder aufgrund einer Klage wegen Missbrauchs vertraulicher Informationen Dritter entstehen; und (c) jegliche andere Haftung, die sich aus der Verwendung der Spezifikation des Käufers durch den Verkäufer oder der Kennzeichnung der Waren oder aus dem Verkauf oder der Lieferung solcher Waren durch den Verkäufer ergibt.
3.7 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, alle Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, die erforderlich sind, um allen anwendbaren EU-Rechtsvorschriften oder sonstigen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen oder, sofern die Waren nach den Spezifikationen des Verkäufers geliefert werden sollen, die die Qualität oder Leistungsfähigkeit der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.8 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Spezifikationen der Waren entsprechend zu ändern, wenn der entsprechende Hersteller der Waren dasselbe tut, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass diese Änderungen die Gesamtqualität oder -leistung der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.9 Eine Bestellung, die vom Verkäufer akzeptiert wurde, oder ein schriftliches Angebot, das vom Käufer akzeptiert wurde, darf vom Käufer nicht ganz oder teilweise storniert werden.
Die einzige Ausnahme besteht darin, wenn der Käufer und Verkäufer diese Vereinbarung vorliegen haben:
• Der Käufer hat ein schriftliches Angebot des Verkäufers akzeptiert.
• Der Verkäufer hat eine Bestellung des Käufers akzeptiert.
In solchen Fällen hat der Käufer den Verkäufer in vollem Umfang von allen Verlusten, Kosten (einschließlich der Kosten für Arbeits- und Materialverwendung), Schäden, Gebühren und Ausgaben freizustellen, die dem Verkäufer durch die Stornierung entstehen, und einschließlich, ohne dass dies den Umfang des Vorstehenden einschränkt, einer Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 30% des Preises der Waren.
3.10 DER KÄUFER ERKENNT AN, DASS DIE WAREN NICHT FÜR DEN EINSATZ IN LEBENSERHALTENDEN ODER ANDEREN ANWENDUNGEN VORGESEHEN ODER AUTORISIERT SIND, IN DENEN DER AUSFALL DES PRODUKTS ZU KÖRPERVERLETZUNGEN ODER TODESFÄLLEN FÜHREN KÖNNTE.
3.11 Im Verhältnis der Parteien sind alle Rechte an geistigem Eigentum an den Waren Eigentum des Verkäufers.

PREIS DER WAREN

4.1 Der Preis der Waren entspricht dem auf einer Bestellung angegebenen Preis, der vom Verkäufer akzeptiert wurde, oder, soweit zutreffend, dem von dem Verkäufer zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung angegebenen Preis.
4.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis der Waren durch Benachrichtigung des Käufers jederzeit vor der Lieferung zu erhöhen, um jede Erhöhung der Kosten für den Verkäufer widerzuspiegeln, die auf einen Umstand zurückzuführen ist, der außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegt (wie z. B. Wechselkursschwankungen, Währungsregulierung, Änderung von Zöllen, erhebliche Erhöhung der Arbeitskosten, Materialkosten oder anderer Herstellungskosten), jede Änderung der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen für die Waren, die vom Käufer angefordert wird, oder jede Verzögerung aufgrund von Anweisungen des Käufers oder dem Versäumnis des Käufers, dem Verkäufer ausreichende Informationen oder Anweisungen zu geben.
4.3 Sofern nicht anderweitig in den Bedingungen eines Angebots oder einer Bestellung angegeben und sofern nicht anderweitig schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart, werden alle Preise vom Verkäufer ab Werk (Incoterms 2010) angegeben und, wenn der Verkäufer vereinbart, die Waren anders als an den Räumlichkeiten des Verkäufers zu liefern, trägt der Käufer die Kosten der Lieferung an die Räumlichkeiten des Käufers (oder an den vom Käufer angeforderten Lieferort, sofern unterschiedlich), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transport- und Verpackungskosten sowie Versicherungskosten, zusammen mit jeglichen zusätzlichen Ausgaben, Lizenzgebühren, Import-/Exportabgaben, Zollgebühren, Abgaben oder anderen Steuern jeglicher Art, die vom Verkäufer gezahlt oder vom Verkäufer getragen werden.
4.4 Der Verkäufer und der Käufer sind sich einig, dass alle genannten Preise zuzüglich der anwendbaren Mehrwertsteuer gelten, die der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zu zahlen hat, sofern dies zutrifft.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Vorbehaltlich besonderer schriftlicher Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer alle gemäß dem Vertrag fälligen Beträge unmittelbar nach oder vor der Lieferung der Waren in Rechnung zu stellen, es sei denn, die Waren sollen vom Käufer abgeholt werden oder der Käufer nimmt die Lieferung der Waren zu Unrecht nicht an, in welchem Fall der Verkäufer berechtigt ist, dem Käufer den Preis in Rechnung zu stellen, sobald der Verkäufer den Käufer darüber informiert hat, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, oder (je nach Fall) der Verkäufer den Käufer informiert hat, dass er bereit ist, die Waren an den Käufer zu liefern.
5.2 Der Käufer hat die Zahlung für die Waren in der Währung zu leisten, die in der Rechnung des Verkäufers angegeben ist, und innerhalb des in der Rechnung des Verkäufers angegebenen Zahlungsziels.
5.3 Sofern nicht anderweitig zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbart, sind alle Zahlungen vom Käufer unmittelbar und ohne Abzug oder Aufrechnung zu leisten. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen von Käufern, die nicht im Voraus bezahlen, abzulehnen.
5.4 Wenn der Käufer nicht innerhalb des in der Rechnung des Verkäufers angegebenen Zahlungsziels zahlt, hat der Verkäufer das Recht, von dem Fälligkeitsdatum an Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
5.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer alle Inkasso- und Mahnkosten in Rechnung zu stellen, die dem Verkäufer aufgrund der Nichtzahlung durch den Käufer entstehen.
5.6 Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Käufers auf offene Rechnungen gegen alle Forderungen, die der Käufer gegen den Verkäufer hat, aufzurechnen.

LIEFERUNG

6.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart, liefern alle von dem Verkäufer angegebenen Lieferzeiten lediglich ungefähre Anhaltspunkte, und der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden, die dem Käufer aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung der Waren entstehen, es sei denn, die Verzögerung wurde vom Verkäufer absichtlich verursacht.
6.2 Die Lieferung der Waren erfolgt gemäß Incoterms 2010, sofern nicht anderweitig schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart. Sofern nicht anders angegeben, werden die Waren ab Werk (EXW) geliefert, und der Käufer trägt alle Kosten und Risiken in Bezug auf den Transport der Waren ab den Räumlichkeiten des Verkäufers.
6.3 Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in einer oder mehreren Teillieferungen zu liefern, es sei denn, eine Teillieferung würde den Verkäufer unangemessen belasten oder der Käufer hat ausdrücklich schriftlich angegeben, dass er keine Teillieferungen akzeptiert.
6.4 Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer Lieferungen von bis zu 5 % mehr oder weniger als die Menge der Waren, die in einer Bestellung angegeben ist, in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, den entsprechenden Preis für die gelieferten Waren zu zahlen, sofern der Unterschied 5 % nicht übersteigt.
6.5 Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Waren bei Lieferung zu überprüfen und Mängel, Beschädigungen oder Fehler unverzüglich dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen.
6.6 Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung entgegenzunehmen. Wenn der Käufer die Waren zum vereinbarten Liefertermin nicht entgegennimmt oder es versäumt, angemessene Anweisungen oder Informationen zu geben, um die Lieferung der Waren zu ermöglichen, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern und die Waren als geliefert zu betrachten. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer die Lagerkosten und angemessene Gebühr für die erneute Anlieferung der Waren in Rechnung zu stellen.
6.7 Sofern nicht anderweitig schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Kosten für Verpackung und Versand der Waren in Rechnung zu stellen.
6.8 Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Lizenzen und Einrichtungen einzuholen und bereitzustellen, die für die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland erforderlich sind, und alle anfallenden Zölle, Steuern, Gebühren oder Abgaben zu zahlen, die im Zusammenhang mit der Einfuhr der Waren anfallen.
6.9 Sofern nicht anderweitig schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart, ist der Verkäufer nicht verantwortlich für die Installation oder Inbetriebnahme der Waren.
6.10 Wenn die Waren bei der Lieferung beschädigt sind (und diese Beschädigung sichtbar ist), dann, sofern der Käufer
der Käufer den Verkäufer oder den Spediteur nicht innerhalb von 3 Tagen nach der Lieferung schriftlich (und nicht auf dem Lieferschein) benachrichtigt
der Lieferung schriftlich mitteilt, können keine Ansprüche gegen den Verkäufer in Bezug auf Schäden an diesen Waren geltend gemacht werden.

RISIKO UND EIGENTUM

7.1 Das Risiko für Beschädigung oder Verlust der Waren geht auf den Käufer über: (a) im Fall von Waren, die am Geschäftssitz des Verkäufers abgeholt werden sollen, zum Zeitpunkt, wenn der Verkäufer den Käufer darüber informiert, dass die Waren zur Abholung bereitstehen; oder (b) im Fall von Waren, die anderswo als am Geschäftssitz des Verkäufers geliefert werden sollen, zum Zeitpunkt der Lieferung oder, falls der Käufer die Waren zu Unrecht nicht abnimmt, zum Zeitpunkt, wenn der Verkäufer die Lieferung der Waren angeboten hat.
7.2 Ungeachtet der Lieferung und des Übergangs des Risikos auf die Waren oder einer anderen Bestimmung dieser Bedingungen geht das rechtliche Eigentum an den Waren erst auf den Käufer über, wenn der Verkäufer den vollständigen Zahlungsbetrag in bar oder per Überweisung in Höhe des (i) Preises der Waren (zzgl. Mehrwertsteuer) und (ii) aller anderen Beträge erhalten hat oder erhalten wird, die dem Verkäufer vom Käufer aus irgendeinem Grund geschuldet werden oder geschuldet werden.
7.3 Bis zum Zeitpunkt des Übergangs des rechtlichen Eigentums an den Waren auf den Käufer hat der Käufer folgende Verpflichtungen: (a) die Waren als Treuhänder und Verwahrer des Verkäufers zu halten und dem Verkäufer gegenüber für die Waren verantwortlich zu bleiben; (b) die Waren (auf Kosten des Verkäufers) getrennt von den Waren des Käufers und Dritten zu lagern; (c) die Waren als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen; (d) keine Kennzeichnungen oder Verpackungen an den Waren zu entfernen, zu verändern, zu zerstören, zu beschädigen oder unkenntlich zu machen; und (e) die Waren in zufriedenstellendem Zustand zu schützen und zu erhalten sowie sie im Namen des Verkäufers zum vollen Preis gegen alle Risiken zu versichern, wie es dem Verkäufer angemessen erscheint.
7.4 Vorbehaltlich von Bedingung 7.2 ist der Käufer berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen oder zu verwenden, aber dieses Recht erlischt sofort, wenn: (a) der Käufer die Zahlung eines beliebigen Betrags, der dem Verkäufer geschuldet wird (unabhängig davon, ob es sich um die Waren oder andere Waren oder Dienstleistungen aus irgendeiner Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer handelt), zum jeweiligen Fälligkeitstermin nicht leistet; (b) der Verkäufer nach vernünftigem Ermessen dem Käufer schriftlich mitteilt, dass er begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers hat; (c) der Verkäufer gemäß Bedingung 9 berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen; (d) der Käufer ein Ereignis der Insolvenz gemäß Bedingung 9.1 erleidet; (e) der Käufer eine Vollstreckung, sei es rechtlich oder rechtlich zu dulden, gegen sein Eigentum zulässt oder gegen sich erwirkt; (f) der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nicht nachkommt; oder (g) der Käufer die Waren belastet oder anderweitig mit Rechten belegt.
7.5 Wenn der Verkäufer nicht feststellen kann, ob bestimmte Waren diejenigen sind, in Bezug auf die das Besitzrecht des Käufers erloschen ist, gilt der Käufer als alle Waren gleicher Art verkauft zu haben, die vom Verkäufer in der Reihenfolge der Rechnungsstellung an den Käufer geliefert wurden.
7.6 Bis zum Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums an den Waren auf den Käufer (sofern die Waren noch vorhanden und nicht weiterverkauft wurden) ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, den Käufer aufzufordern, die Waren an den Verkäufer zurückzugeben. Wenn der Käufer dieser Aufforderung nicht nachkommt, ist der Verkäufer, seine Vertreter oder Mitarbeiter berechtigt, unverzüglich die Räumlichkeiten des Käufers oder eines Dritten, in denen sich die Waren befinden, zu betreten und die Waren wieder in Besitz zu nehmen. Wenn die Waren in ein anderes Eigentum des Käufers eingegangen sind, kann der Verkäufer die Waren zerlegen oder von ihnen trennen, wobei alle hierdurch entstandenen Kosten und jede Wertminderung der Waren oder Verluste aus dem Wiederverkauf der Waren dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
7.7 Der Verkäufer ist berechtigt, wiederhergestellte Waren nach eigenem Ermessen in jeder beliebigen Weise weiterzuverkaufen oder anderweitig zu verwerten. Der Käufer gewährt dem Verkäufer hiermit eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie, zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung), alle Marken zu nutzen, die vom Käufer und/oder vom Verkäufer oder einem Dritten auf Wunsch oder mit Zustimmung des Käufers auf den Waren angebracht wurden, zum Zwecke eines solchen Wiederverkaufs oder einer solchen Verwertung.
7.8 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren zu belasten oder anderweitig mit Rechten zu belegen, an denen das rechtliche Eigentum dem Verkäufer noch zusteht. Wenn der Käufer dies dennoch tut, werden alle dem Verkäufer geschuldeten Beträge (ohne Beeinträchtigung eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs des Verkäufers) sofort fällig und zahlbar.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

8.1 Vorbehaltlich ausdrücklicher Bestimmungen in diesen Bedingungen sind alle stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen gesetzlicher oder gewohnheitsrechtlicher Art im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
8.2 Vorbehaltlich von Bedingung 8.3 erkennt der Käufer an, dass der Verkäufer nicht der Hersteller der Waren ist und er nur in dem Umfang einen Anspruch auf die Vorteile einer Produktgarantie oder -gewährleistung, Reparatur oder Rückgabepolitik hat, wie sie vom jeweiligen Hersteller vorgesehen sind. Dies gilt auch für Waren, die vom Hersteller wiederaufbereitet wurden (auch als erneuerte Waren bezeichnet).
8.3 Falls es sich bei den Waren um gebrauchte und/oder wiederaufbereitete Waren handelt (mit Ausnahme von Waren, die direkt vom Hersteller wiederaufbereitet und/oder erneuert wurden), gewährleistet der Verkäufer, dass die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung in allen wesentlichen Belangen den Spezifikationen entsprechen und frei von Mängeln in Material und Verarbeitung für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Lieferung sind.
8.4 Voraussetzung für jegliche behauptete Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Käufers ist, dass die Waren in der originalen (unbeschädigten) Herstellerverpackung an den Verkäufer zurückgesandt werden.
8.5 Der Verkäufer gibt keine Gewährleistung dafür, dass die Waren für einen bestimmten vom Käufer beabsichtigten Zweck geeignet sind, es sei denn, der Verkäufer hat die Verantwortung für diese Eignung ausdrücklich schriftlich übernommen. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Mängel, die sich aus dem Standort, der Verwendung oder Wartung der Waren ergeben, noch dafür, dass die Waren einer Spezifikation entsprechen, wenn dies darauf beruht, dass die Waren an einem ungeeigneten Standort (wie vom Verkäufer vernünftig bestimmt) oder von kompetenten Bedienern nicht verwendet oder ordnungsgemäß gewartet werden.
8.6 Nichts in diesen Bedingungen schließt oder beschränkt die Haftung des Verkäufers aus für (i) Tod oder Personenschäden durch Fahrlässigkeit; (ii) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder (iii) jede andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
8.7 Der Verkäufer haftet dem Käufer für jeglichen direkten physischen Schaden (mit Ausnahme von Tod oder Personenschäden), soweit dieser auf Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist, bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 Euro.
8.8 UNTER VORBEHALT DER BEDINGUNGEN 8.6 UND 8.7 BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS IM ZUSAMMENHANG MIT ALLEN FORDERUNGEN, DIE AUS DER BEREITSTELLUNG DER WAREN ENTSTEHEN, GANZ GLEICH OB AUF VERTRAGLICHER, STRIKTER, DELIKTISCHER (EINSCHLIESSLICH NACHLÄSSIGKEIT) GRUNDLAGE, AUF: (A) IN BEZUG AUF EINE FORDERUNG FÜR EINE EINZELNE IM RAHMEN DES VERTRAGS GELIEFERTE WARE DEN PREIS DIESER EINZELNEN WARE; UND (B) IN BEZUG AUF ALLE FORDERUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS DEN GESAMTPREIS ALLER IM RAHMEN DES VERTRAGS GELIEFERTEN WAREN.
8.9 UNTER VORBEHALT DER BEDINGUNG 8.6 HAFTET DER VERKÄUFER DEM KÄUFER NICHT FÜR IRGENDWELCHE VERLUSTE, DIE DEM KÄUFER IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEREITSTELLUNG, VERWENDUNG, WEITERGABE ODER LIZENZIERUNG DER WAREN DURCH DEN KÄUFER ENTSTEHEN, GANZ GLEICH OB AUF VERTRAGLICHER, DELIKTISCHER (EINSCHLIESSLICH NACHLÄSSIGKEIT) GRUNDLAGE ODER SONSTIGER GRUNDLAGE.
8.10 DER KÄUFER ERKENNT AN, DASS DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN DIESEN BEDINGUNGEN ANGEMESSEN SIND UND DASS DIE VON DEM VERKÄUFER ANGEGEBENEN PREISE VON DIESEN BESCHRÄNKUNGEN ABHÄNGEN.
8.11 Der Verkäufer gibt keine Garantie oder Zusicherung und es ist keine Bedingung des Vertrags, dass (a) die Waren mit der Zustimmung des Markeninhabers verkauft wurden, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, oder dass der Inhaber von geistigen Eigentumsrechten an den Waren in oder in Bezug auf die Waren der Import in den EWR oder der Export aus dem EWR zugestimmt hat; und/oder (b) der Hersteller der Waren eine allgemeine Garantie einhält, die normalerweise verfügbar ist, sei es aufgrund des Nichtverkaufs, der Einfuhr oder des Exports der Waren oder anderweitig; und/oder (c) das Design, die Herstellung, Verwendung oder der Verkauf der Waren nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
8.12 Der Käufer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die vom Verkäufer gekauften Geräte aus dem EWR stammen und für den Verkauf im EWR bestimmt sind. Seriennummern können auf Anfrage im Voraus bereitgestellt werden. Qualified Remarketing B.V. haftet nicht für Verluste oder Ansprüche des Kunden gegenüber seinem Kunden oder dem Originalhersteller. Durch die Aufgabe einer Bestellung bei Qualified Remarketing B.V. akzeptieren Sie diese Bedingungen.
8.13 Der Käufer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die vom Verkäufer gekauften Geräte für die Originalhersteller-Wartungsvereinbarungen im EWR zur Verfügung stehen. Seriennummern können auf Anfrage im Voraus bereitgestellt werden. Qualified Remarketing B.V. haftet nicht für Verluste, abgelaufene Originalherstellergarantie, Rezertifizierungskosten und/oder -gebühren oder Ansprüche des Käufers oder seines Kunden und/oder des Originalherstellers.

8.14 Der Verkäufer wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um nur echte Waren zu liefern. Im unwahrscheinlichen Fall, dass festgestellt wird, dass Waren gefälscht sind, ist der Verkäufer nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder (a) die Waren (oder den betreffenden Teil) kostenlos auszutauschen oder (b) dem Käufer den Preis der Waren (oder einen anteiligen Teil des Preises) zu erstatten. Der Verkäufer haftet dem Käufer nicht weiter, sei es vertraglich, aus unerlaubter Handlung oder anderweitig.

8.15 Der Verkäufer haftet nicht gegenüber dem Käufer und gilt nicht als Vertragsbruch, wenn Verzögerungen oder das Versäumnis, eine seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Waren zu erfüllen, auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Unwetter, Brand oder Unfall; (b) Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufstand, terroristischer Angriff, zivile Unruhen oder Requisition; (c) Handlungen, Beschränkungen, Vorschriften, Satzungen, Verbote oder Maßnahmen jeder Art seitens einer staatlichen, parlamentarischen oder lokalen Behörde (oder einer analogen Einrichtung) an jedem beliebigen Ort weltweit; (d) Import- oder Exportvorschriften oder Embargos; (e) Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen oder Handelsstreitigkeiten (unabhängig davon, ob Mitarbeiter des Verkäufers oder einer dritten Partei beteiligt sind); (f) Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Brennstoffen, Teilen, Maschinen oder Lieferungen bzw. Transportverzögerungen und/oder dem Mangel an einer dieser Vorleistungen; (g) jegliches Handeln, Unterlassen oder Versagen eines Herstellers; oder (h) Stromausfall oder Maschinenausfall.

8.16 Die Parteien erkennen an, dass sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen elektronisch miteinander kommunizieren können und stimmen hiermit überein, zum Schutz vor den jeweils bekanntesten Viren vor dem elektronischen Versand von Informationen kommerziell zumutbare Verfahren anzuwenden. Die Parteien erkennen jedoch weiterhin an, dass solche Verfahren keine Garantie dafür darstellen können, dass Übertragungen nicht von Gefahren betroffen sind, und akzeptieren daher solche Risiken. Jede Partei ist für den Schutz ihres eigenen Systems und ihrer Interessen in Bezug auf elektronische Kommunikation verantwortlich. Keine der Parteien haftet der anderen Partei auf irgendeiner Grundlage, sei es vertraglich, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, für Fehler, Schäden, Verluste oder Auslassungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer elektronischen Kommunikation ergeben.

8.17 Der Verkäufer hat keinerlei Rechte, Ansprüche oder Interessen an Software, die in den Waren enthalten sein kann oder Teil von ihnen ist. Das Eigentum an der Software verbleibt beim entsprechenden Lizenzgeber. Jegliche Rechte, die der Käufer in Bezug auf die Software hat, ergeben sich ausschließlich aus Lizenzvereinbarungen („Lizenzen“) zwischen dem Käufer und den Lizenzgebern, die in der Verpackung der Waren enthalten sein können. Der Käufer verpflichtet sich, die Software gemäß den Lizenzen zu verwenden.

8.18 Der Käufer stellt den Verkäufer auf Verlangen von jeglichen Verlusten, Schäden, Kosten, Haftungen, Ausgaben und Kosten (einschließlich Anwaltskosten) frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit (a) einem Verstoß des Käufers gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen oder einem Verstoß gegen eine Garantie oder Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder seiner Mitarbeiter ergeben; und (b) der Änderung oder Modifizierung der Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers.

8.19 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass die von Qualified Remarketing B.V. gekauften Geräte aus der EU stammen und für den Verkauf innerhalb der EU zugelassen sind. Seriennummern können im Voraus bereitgestellt werden. Qualified Remarketing B.V. übernimmt keine Verantwortung für Verluste oder Ansprüche des Kunden durch seinen Kunden oder den Originalgerätehersteller. Durch Aufgabe einer Bestellung bei Qualified Remarketing B.V. akzeptieren Sie diese Bedingungen.

TERMINIERUNG

9.1 Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Benachrichtigung an den Käufer sofort zu kündigen, wenn: (a) der Käufer einen unheilbaren Vertragsbruch begeht (einschließlich Nichtzahlung einer fälligen Summe), wiederholt einen behebbaren Vertragsbruch begeht oder einen behebbaren Vertragsbruch begeht und es versäumt, diesen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer Benachrichtigung über den zu behebenden Vertragsbruch zu beheben; oder (b) der Käufer eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder einer Anordnung für die Verwaltung unterliegt oder (falls es sich um eine Einzelperson oder eine Firma handelt) zahlungsunfähig wird oder (falls es sich um ein Unternehmen handelt) liquidiert wird (außer zu Zwecken der Fusion oder Rekonstruktion); (c) der Käufer einen Antrag auf Auflösung stellt oder gegen ihn ein Antrag auf Auflösung gestellt wird, der in beiden Fällen nicht innerhalb von sieben Tagen zurückgezogen wird oder gegen ihn eine Auflösungsanordnung erlassen wird oder ein vorläufiger Liquidator ernannt wird; oder (d) ein Pfandrechtsgläubiger den Besitz an anderem Eigentum oder Vermögenswerten des Käufers übernimmt oder ein Empfänger ernannt wird; oder (f) der Käufer den Geschäftsbetrieb einstellt oder droht, ihn einzustellen, oder (g) der Verkäufer vernünftigerweise befürchtet, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer eintreten wird; oder (h) eine Anordnung in Bezug auf den Käufer erlassen wird oder Verfahren eingeleitet werden, die Hauptverfahren in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union darstellen; oder (i) eine analoge Forderung, Ernennung oder Verfahren zu den in dieser Bedingung angegebenen in Bezug auf den Käufer eingeleitet oder durchgeführt wird, außerhalb der Niederlande.
9.2 Wenn der Verkäufer den Vertrag gemäß Bedingung 9.1 kündigt, ist der Verkäufer unbeschadet aller anderen Rechte oder Abhilfemaßnahmen berechtigt, jegliche Waren im Transit zu stoppen und/oder weitere Lieferungen gemäß dem Vertrag ohne jegliche Haftung gegenüber dem Käufer auszusetzen, und wenn die Waren geliefert, aber nicht bezahlt wurden, wird der Preis sofort fällig und zahlbar, ungeachtet einer vorherigen Vereinbarung oder Abmachung.

EXPORTBESTIMMUNGEN

10.1 Wenn die Waren für den Export aus dem E geliefert werden, gelten die Bestimmungen dieser Bedingung 10 (vorbehaltlich etwaiger schriftlich vereinbarter Sonderkonditionen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer) unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen.
10.2 Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle Gesetze oder Vorschriften zur Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland einzuhalten und etwaige darauf anfallende Abgaben zu entrichten. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, die Exportkontrollgesetze sowie gegebenenfalls das US-amerikanische Re-Exportkontrollgesetz einzuhalten.
10.3 Soweit anwendbar, verpflichtet sich der Käufer, alle erforderlichen Unterstützungsdokumente, die vom Verkäufer für die Beantragung der Genehmigung der örtlichen Regierungsbehörden zum Export, Re-Export, zur Übertragung oder zum Verkauf von Waren an den Käufer erforderlich sind, rechtzeitig zu beschaffen und bereitzustellen. Der Verkäufer haftet nicht und ist nicht verpflichtet, dem Käufer gegenüber, wenn die zuständige Regierung die Erteilung einer solchen Genehmigung ablehnt oder wenn Genehmigungen nicht rechtzeitig erteilt werden. Der Käufer erkennt als Importeur der Aufzeichnung an, dass er allein für den Import der Waren in sein beabsichtigtes Bestimmungsland verantwortlich ist, und er verpflichtet sich ferner, alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen für den Import der Waren zu erhalten und die geltenden Gesetze, Vorschriften und Formalitäten für den Import der Waren sowie die Zahlung aller anfallenden Einfuhrabgaben, Steuern und Gebühren für diese Waren einzuhalten.
10.4 Sofern nicht schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer anderweitig vereinbart und stets unter Beachtung von Bedingung 6, liefert der Verkäufer an die vom Käufer auf der Verkaufsrechnung angegebene Adresse.
10.5 Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Prüfung und Inspektion der Waren am Standort des Verkäufers vor dem Versand zu arrangieren. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche in Bezug auf einen offensichtlichen Mangel an den Waren, der nach dem Versand festgestellt wird, oder für Schäden während des Transports.
10.6 Der Käufer bestätigt, dass durch den Import oder die Verwendung der Waren in diesem Gebiet keine Gesetze verletzt werden und dass dies keine Rechte Dritter verletzt.
10.7 Der Verkäufer und der Käufer erkennen an, dass Waren, die Verschlüsselung enthalten, möglicherweise vor dem Export, Re-Export oder Import eine Genehmigung der örtlichen Regierung erfordern. Die Parteien werden zusammenarbeiten, um die Einhaltung aller geltenden Export- und/oder Importgesetze in Bezug auf verschlüsselte Waren sicherzustellen.

ALLGEMEIN

11.1 Ein Verzicht einer Partei auf einen Verstoß des anderen gegen den Vertrag stellt keinen Verzicht auf einen späteren Verstoß gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung dar.
11.2 Falls eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen und des verbleibenden Teils der betreffenden Bestimmung unberührt und wird so ausgelegt, als ob die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nicht vorhanden wäre.
11.3 Der Vertrag ist persönlich für den Käufer und der Käufer darf den Vertrag oder das damit verbundene Kreditkonto oder Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag oder dem damit verbundenen Kreditkonto ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht abtreten, übertragen, untervergeben oder anderweitig abgeben.
11.4 Die Rechte und Abhilfemaßnahmen gemäß diesen Bedingungen sind kumulativ und schließen andere durch das Gesetz vorgesehene Rechte oder Abhilfemaßnahmen nicht aus.
11.5 Weder ein Vertrag noch diese Bedingungen gewähren einer Person, die nicht Vertragspartei ist, Rechte.
11.6 Der Vertrag (einschließlich aller damit verbundenen außervertraglichen Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegt dem Recht der Niederlande, und die Parteien erklären sich bereit, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der niederländischen Gerichte zu unterwerfen. Dies hindert den Verkäufer jedoch nicht daran, gegen den Käufer vor jedem anderen zuständigen Gericht weltweit rechtliche Schritte einzuleiten.
11.7 Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

RÜCKGABEN

12.1 „Qualified Remarketing B.V.“ akzeptiert keine Rücksendungen oder Stornierungen nach:
• Der Käufer hat ein schriftliches Angebot des Verkäufers akzeptiert.
• Der Verkäufer hat eine Bestellung des Käufers angenommen.

In
Kontakt kommen.

Sie möchten Ihr IT-Equipment verkaufen oder selbst IT-Equipment kaufen? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne weiter.

In Kontakt kommenRuf mich zurück